Vorfahrtsregelung für Fußgänger
9. Juni 2006
Auf dem Weg zum Mittagessen stolperten wir über folgende Frage: Wer hat hier Vorfahrt?

Darf der Fußgänger die einmündende Straße einfach so überqueren und der Autofahrer muss warten, weil der Fußgänger auf der vorfahrtsberechtigten Straße unterwegs ist? Oder darf das Auto zufahren, weil der Fußgänger den Bürgersteig verlässt und die Straße überqueren will?


Und aus Fußgängersicht ist die Sache meist eh eindeutig…
Ah, vielen Dank, das war doch genau das, was ich gesucht hatte!
Link verloren gegangen:
http://www.brix.de/verkehr/wer_hat_vorfahrt.html
Ich glaube der Fussgänger hat Vorrang (im Gegensatz zu Vorfahrt)
Greetings!
Also, ich war ja der Meinung, dass für Fußgänger dieselben Vorfahrtsregeln gelten wie für alle anderen.
Schließlich ist man es ja so gewohnt. Sonst müsste man sich ja immer anders verhalten,
je nach dem, ob man läuft oder fährt.
Und wie ist es dann mit Rollerblades?
Bye
Roland