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Vorfahrtsregelung für Fußgänger

Auf dem Weg zum Mittagessen stolperten wir über folgende Frage: Wer hat hier Vorfahrt?

Wer hat hier Vorfahrt?

Darf der Fußgänger die einmündende Straße einfach so überqueren und der Autofahrer muss warten, weil der Fußgänger auf der vorfahrtsberechtigten Straße unterwegs ist? Oder darf das Auto zufahren, weil der Fußgänger den Bürgersteig verlässt und die Straße überqueren will?

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  1. 11. Juni 2006, 12:14 | #1

    Und aus Fußgängersicht ist die Sache meist eh eindeutig…

  2. 9. Juni 2006, 19:42 | #2

    Ah, vielen Dank, das war doch genau das, was ich gesucht hatte!

  3. 9. Juni 2006, 16:32 | #3
  4. 9. Juni 2006, 16:31 | #4

    Geht die Fußgängerin auf (dem Fußweg) der Vorfahrtstraße, so ist sie gegenüber dem Autofahrer aus der einmündenden für den Fahrzeugverkehr nicht vorfahrtberechtigten Straße nicht bevorrechtigt, sie muss also das Auto einmünden lassen und stehen bleiben. Doch sehr wohl hat sie Vorfahrt (Vorgang?) gegenüber einer aus der Vorfahrtstraße abbiegenden Autofahrerin. - Soweit alles klar?

  5. 9. Juni 2006, 16:25 | #5

    Ich glaube der Fussgänger hat Vorrang (im Gegensatz zu Vorfahrt)

  6. 9. Juni 2006, 15:20 | #6

    Greetings!

    Also, ich war ja der Meinung, dass für Fußgänger dieselben Vorfahrtsregeln gelten wie für alle anderen.
    Schließlich ist man es ja so gewohnt. Sonst müsste man sich ja immer anders verhalten,
    je nach dem, ob man läuft oder fährt.

    Und wie ist es dann mit Rollerblades?

    Bye
    Roland

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