Behörden und PGP
20. Februar 2005
Als ich mir heute Morgen die Seite des Hessischen Datenschutzbeauftragten ansah, fiel mir folgender Hinweis auf:
Wegen der bekannten Risiken sollten Sie keine sensiblen Informationen unverschlüsselt per E-Mail versenden. Deshalb können Sie dem Hessischen Datenschutzbeauftragten mit PGP verschlüsselte Mitteilungen (Details) zusenden. Für Rückantworten fügen Sie Ihrer E-Mail bitte Ihren öffentlichen Schlüssel bei.
Sehr löblich!


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