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Behörden und PGP

Als ich mir heute Morgen die Seite des Hessischen Datenschutzbeauftragten ansah, fiel mir folgender Hinweis auf:

Wegen der bekannten Risiken sollten Sie keine sensiblen Informationen unverschlüsselt per E-Mail versenden. Deshalb können Sie dem Hessischen Datenschutzbeauftragten mit PGP verschlüsselte Mitteilungen (Details) zusenden. Für Rückantworten fügen Sie Ihrer E-Mail bitte Ihren öffentlichen Schlüssel bei.

Sehr löblich!

Datum: 2005-02-20 09:31
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